Die_UN-Konvention zu den Rechten des Kindes (1990) umfasst zehn Grundrechte:
- das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;
- das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit;
- das Recht auf Gesundheit;
- das Recht auf Bildung und Ausbildung;
- das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
- das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
- das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;
- das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
- das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
- das Recht auf Betreuung bei Behinderung.